Studiengang Angewandte Informatik

Fakultät für Informatik
Important: Informationen zu Corona
Stand: [Thu 2022-02-10 14:07] (KK)

Aktuelle Regelungen bezüglich Corona


Liebe Studierende,

um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden, ist die Ruhr-Universität Bochum ab dem 18.03.2020 geschlossen. Allgemeine Informationen zu den universitätsweiten Regelungen finden Sie hier spezielle Informationen für Studiernden bzw. Studienbewerber sind hier gelistet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamts und der Studienberatung sind für Sie aktuell am besten per Email erreichbar.

An dieser Stelle möchten wir auf folgende Regelungen hinweisen:

  • alle Prüfungen, die im Schließungszeitraum (ab Montag den 16.03.2020) stattgefunden hätten, ruhen zunächst. Es sind keine Abmeldungen oder Atteste nötig und Sie erhalten keinen Fehlversuch. Ob und wann es Ersatztermine gibt, werden wir auch erst im Laufe der nächsten Wochen erfahren. Bis dahin gilt es Ruhe zu bewahren, keiner soll durch die aktuellen Geschehnisse benachteiligt werden. In Härtefällen können Sonderregelungen gefunden werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an den zuständigen Prüfer und das Prüfungsamt AI.
  • Bachelor-/Masterarbeiten können bis auf weiteres zur Einhaltung der Abgabefristen als pdf-Dokumente an das zuständige Prüfungsamt und im „cc“ an die/den Erst- und Zweitgutachter/in übermittelt werden. Studierende erhalten im Rahmen üblicher Bürozeiten zeitnah eine Eingangsbestätigung per Mail vom Prüfungsamt. Studierende, die innerhalb vom zwei Arbeitstagen keine Eingangsbestätigung erhalten, senden die ursprüngliche Mail samt Anhang erneut an das Prüfungsamt und die Prüfer/innen. Auf das Versenden von gedruckten Exemplaren wird bis auf weiteres verzichtet, da auch die Poststelle nicht voll besetzt sein wird. Die schriftlichen Exemplare sind nachzureichen, bevor das Zeugnis ausgehändigt wird. In Abhängigkeit von den Regelungen des Bibliotheksverkehrs, der Erreichbarkeit von Archiven etc. wird es bei entsprechenden Arbeiten auf Antrag des/der Kandidat/in und mit Zustimmung des Prüfers/der Prüferin die Möglichkeit der Verlängerung der Bearbeitungszeit geben. Für empirische Arbeiten oder Arbeiten, deren Grundlagen Versuche sind, die aufgrund der aktuellen Lage nicht durch-/fortgeführt werden können, kann ebenfalls eine Verlängerung der Bearbeitungszeit mit dem/r Prüfer/in abgestimmt werden. Jede Verlängerung der Bearbeitungszeit muss direkt dem Prüfungsausschuss (Prüfungsamt) per Mail mitgeteilt werden. Für Hausarbeiten mit Abgabefristen gelten die Regelungen zur digitalen Einreichung bzw. zur Verlängerung analog. Sie sind bis auf Weiteres als pdf-Dokument innerhalb der Abgabefrist per Mail an den/die Prüfer/in zu schicken. Die Studierenden erhalten zeitnah eine Eingangsbestätigung per Mail.
  • Studienprojekte: Zu den Studienprojekten im SoSe 2020 erhalten Sie separate individuelle Mails.

Stand: [Wed 2020-03-18 11:14] (KK)