Studiengang Angewandte Informatik

Fakultät für Informatik
Wichtig: Informationen zu Corona
Stand: [Thu 2022-02-10 14:07] (KK)

Es gibt zur Zeit für den Master-AI keine Zulassungsbeschränkung. Alle Bewerber:innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, bekommen einen Studienplatz. Das Studium kann sowohl im Sommer- als auch im Wintersemster begonnen werden.

Voraussetzungen für alle Bewerber

Für eine Zulassung zum Masterstudiengang Angewandte Informatik müssen Sie über einen mindestens 6 semestrigen Bachelorabschluss in Angewandter Informatik oder einer äquivalenten Fachdisziplin verfügen. Der vorgelegte Bachelorabschluss muss dabei über mindestens 60 CP aus dem Bereich Informatik und mindestens 18 CP aus dem Bereich Mathematik verfügen. Da im Masterstudium AI zahlreiche Module in englischer Sprache gelehrt werden, müssen Sie über solide Englischkenntnisse verfügen. Daher ist bei der Bewerbung, ein Nachweis über Englisch-Kenntnisse auf B2-Niveau (GeR) zu erbringen. Der Nachweis kann z.B. über das deutsche Abiturzeugnis (Englisch in der gestamten Oberstufe) oder ein anerkanntes Sprachzertifikat (TOEFL, IELTS,...) erbracht werden.

Bewerbung

Die Bewerbung von Studieninteressierten mit deutscher Staatsbürgerschaft bzw. mit einem in Deutschland oder der EU erlangten ersten Hochschulabschluss erfolgt im Serviceverfahren über das Bewerberportal der RUB. Hierbei sind die folgenden von der Fakultät gesetzten Fristen zu beachten:

  • Studienstart im Sommersemester: Bewerbung zwischen Anfang Dezember und dem ersten April, fehlende Unterlagen können innerhalb einer Woche nachgereicht werden
  • Studienstart im Wintersemester: Bewerbung zwischen Anfang Juni und dem ersten Oktober, fehlende Unterlagen können innerhalb einer Woche nachgereicht werden

Die Bewerbungsunterlagen (Bachelorabschlusszeugnis oder ToR (von Prüfungsamt gestempelt und unterschrieben bzw. elektronisch verifizierbar) mit mindestens 150 von 180 CP bzw. 180 von 210 CP, Englischnachweis, ggf. Deutschnachweis (nur bei nicht deutsche Staatsbürgerschaft)) werden von uns einer Prüfung unterzogen. Sollten die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Evtl. machen wir nach der Prüfungsordnung Auflagen, die Sie in den ersten drei Fachsemestern des Master Studiums erfüllen müssen, um fehlende Voraussetzungen zu ergänzen. Bis zur Erfüllung der Auflagen gilt die Zulassung nur als vorläufig. Möchten Sie den Studienplatz annehmen, so muss dies innerhalb der genannten Frist unbedingt bestätigt werden. Mit dem Zulassungsbescheid wird Ihnen auch die Frist für die Einschreibung mitgeteilt, die in der Regel bis zum 30.04. bzw. 31.10. möglich ist. In besonderen Fällen kann die Einschreibefrist in Rücksprache mit der Studienfachberatung auch verlängert werden. Die Einschreibung ist nur mit einem Nachweis über das abgeschlossene Bachelorstudium möglich! Außerdem muss vor der Einschreibung an einem obligatorischen Beratungsgespräch durch die Studienfachberatung teilgenommen werden. Nach der Zulassung erhalten Sie einen Termin hierfür mitgeteilt. Die Teilnahme wird durch die Studienfachberatung im Bewerberportal bestätigt.

Internationale Studierende finden auf der Seite Bewerbung für internationale Studieninteressierte und Seite Bewerbung zum Master alles Wissenswerte rund um die Bewerbung. Für diese Bewerbergruppe erfolgt die Bewerbung online über das Bewerberportal der RUBinnerhalb der abweichender Fristen: Bewerben Sie sich um einen Studienplatz im Wintersemester, so ist der 15. Juli Bewerbungsschluss. Für einen Studienplatz im Sommersemester müssen Sie sich spätestens bis zum 15. Januar beworben haben. Neben Englischkenntnisse muss diese Bewerbergruppe auch zusätzlich fundierte Deutschkenntnisse nachweisen.


Stand: [Thu 2022-11-24 14:01] (KK)